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Finanzdenken

Schufaeinträge - Negative Einträge werden nach Fristen gelöscht

10. Juli 2009 | Von Mathias Strunz

Seinen Schufa Eintrag löschen zu lassen wäre für viele Schuldner die ersehnte Möglichkeit, um wieder in den Genuss der Dinge zu kommen, die für alle anderen eigentlich selbstverständlich sind: Girokonto, Sparbuch, Handyvertrag, selbst eine Wohnung bekommt man oftmals nicht mit einem negativen Schufa Eintrag.

Geld, wfabry©Flickr

Obwohl es im Internet immer wieder dubiose Anbieter gibt, die ein Wundermittel gegen die Fristen postulieren, sind die Regelungen, wann, wie und ob ein Schufaeintrag gelöscht wird klar formuliert. Die versprochenen Abweichungen von diesen Regeln sind meistens Augenwischerei, Geldmacherei und, grob gesagt, Abzocke, auf die man im eigenen Interesse und bei aller Verzweiflung besser nicht hereinfallen sollte.

Verschiedene Fristen zur Löschung negativer Schufa Einträge

Es ist richtig, dass ein Schufa Eintrag auch wieder gelöscht wird. Je nach der Art der Angaben geschieht dies in verschiedenen Fristen. Wenn man beispielsweise nur bei einer Bank anfragt, ob man ein Konto eröffnen könnte oder eine Anfrage über einen Handyvertrag stellt, kann man über diese Vermerke zehn Tage lang Auskünfte einholen, nach einem Jahr werden sie gelöscht. Am schnellsten, nämlich sofort nach der Begleichung der Schuld, wird eine Bürgschaft gelöscht. Ebenso verhält es sich, wenn Konten aufgegeben werden.

Schwerwiegender sind da schon Kredite: Hat man ein Darlehen aufgenommen, so wird es, nachdem es beglichen wurde, noch drei Jahre in der Schufa gespeichert. Die Dreijahresfrist wird vor allem dann wichtig, wenn man seinen Kredit nicht zurückzahlen und Verträge nicht erfüllen konnte und bei dem sogenannten „Offenbarungseid“, der Eidesstattlichen Versicherung. Eine vorzeitige Löschung gerade dieser letzten Daten ist nur möglich, wenn das zuständige Amtsgericht die Eintragung aus dem Schuldnerverzeichnis löscht und man dies der Schufa mitteilen kann.

Schufa Eintrag löschen bei falschen Daten

Wenn die verschiedenen Fristen abgelaufen sind, löscht die Schufa die Daten selbständig, doch kann es vorkommen, dass einige vergessen werden. Man sollte in diesem Fall eine Selbstauskunft bei der Schufa beantragen.

Manchmal passiert es auch, dass falsche Angaben in den Schufa Eintrag wandern. Sollte ein solcher Fall eintreten, so empfiehlt es sich, unter genauer Erläuterung der Sachverhalte ein Widerrufschreiben an die Schufa zu richten und um die Löschung der fehlerhaften Einträge zu bitten.

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