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Finanzdenken

Wann bekommt man Arbeitslosengeld? Regelungen für ALG I

10. Dezember 2009 | Von Mathias Strunz

Wann bekommt man Arbeitslosengeld? Im dritten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB III) werden die Voraussetzungen geregelt, genauso wie die Anwartschaftszeiten und die Höhe des ALG I.

Agentur für Arbeit flickr Moe

Wann bekommt man Arbeitslosengeld? Aus Prinzip gilt, dass jemand, der arbeitslos wird, einen entsprechenden Antrag gestellt hat und bestimmte Voraussetzungen erfüllt, Anrecht auf das sogenannte ALG I hat. Dazu ist es vor allem zwingend notwendig, dass man in den letzten zwei Jahren bevor man arbeitslos wurde mindestens zwölf Monate lang in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat. Den Antrag kann man schon zwei Monate vorher bei der Bundesagentur für Arbeit abgeben.

Wann man Arbeitslosengeld bekommt, wird im Sozialgesetzbuch geregelt

Wenn der Antrag gestellt wurde, wird das Arbeitslosengeld ab dem Tag gezahlt, an dem man sich nicht mehr in einem Beschäftigungsverhältnis befindet. Die Arbeitslosmeldung muss in jedem Falle persönlich beim zuständigen Arbeitsamt erfolgen. Die Anmeldung ist auch gleichbedeutend mit dem Antrag auf ALG I.

Neben der Grundvoraussetzung einer Anwartschaftszeit von zwölf Monaten Arbeit in zwei Jahren, gibt es auch die sogenannte kurze Anwartschaftszeit: Wenn man sich innerhalb der Rahmenfrist von zwei Jahren sechs Monate lang in einem Versicherungspflichtverhältnis befand, diese Arbeiten größtenteils und jeweils auf sechs Wochen befristet waren und wenn das Bruttoarbeitsentgelt der letzten zwölf Monate eine Bezugsgröße, die im Jahr 2009 bei 30.240 Euro lag, nicht überstiegen hat. Nachdem man den Nachweis hierfür erbracht hat, kann man ebenso ALG I beziehen. Diese Regelung gilt noch bis zum 01. August 2012.

Das ALG I kann bezogen werden, wenn man in einem bestimmten Zeitraum versicherungspflichtig beschäftigt war

Die Bezugszeit des Arbeitslosengeldes richtet bei all dem sich nicht nur nach den letzten zwei Jahren, sondern danach, wie lange man versicherungspflichtig in einem Zeitraum von sieben Jahren war. In einer von der Bundesagentur für Arbeit herausgegebenen Tabelle kann man diese Zeiten ablesen. Auf die Anwartschaftszeit können auch verschiedene andere Tätigkeiten und Zeiten angerechnet werden, so zum Beispiel Wehrdienst- und Zivildienstzeiten, Mutterschaft, Zeiten in denen man Krankengeld bezogen hat und einige mehr.



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